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BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eignung der in Urteilen anderer Gerichte enthaltenen Ausführungen zur Klärung eines Asylbegehrens - Mitwirkungspflicht des Asylsuchenden als Grenze der gerichtlichen Sachverhaltserforschungspflicht - Obliegenheit des Antragstellers im Asylanerkennungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 15.02.1982 - VIII/1 E 7835/81
- BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82
Bleibt der Asylbewerber - wie hier - insoweit konkrete Angaben schuldig, so erübrigen sich auch weitere Nachforschungen durch das Tatsachengericht (vgl. dazu u.a. die Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82
Bleibt der Asylbewerber - wie hier - insoweit konkrete Angaben schuldig, so erübrigen sich auch weitere Nachforschungen durch das Tatsachengericht (vgl. dazu u.a. die Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76). - BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82
Im übrigen ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Gericht nicht verpflichtet ist, die Beteiligten auf die beabsichtigte Verwertung solcher Umstände hinzuweisen, die ihnen mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - DÖV 1983, 207). - BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82
Im übrigen ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Gericht nicht verpflichtet ist, die Beteiligten auf die beabsichtigte Verwertung solcher Umstände hinzuweisen, die ihnen mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - DÖV 1983, 207).